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   FG Köln, 13.01.1999 - 4 K 9082/97   

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FG Köln, 13.01.1999 - 4 K 9082/97 (https://dejure.org/1999,51319)
FG Köln, Entscheidung vom 13.01.1999 - 4 K 9082/97 (https://dejure.org/1999,51319)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 4 K 9082/97 (https://dejure.org/1999,51319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 599
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03

    Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren

    Erfolgt die Teilnahme an einem NLP-Kurs auf Veranlassung und zumindest teilweise auf Kosten des Arbeitgebers, entstammen die Teilnehmer aus einem einheitlichen beruflichen Umfeld und besteht die Zielsetzung des Seminars in der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben oder aus konkreten, spezifischen Berufsinhalten, so wird ein ausreichender Zusammenhang mit den Erwerbseinkünften angenommen (vgl. FG München Urteil vom 9. Dezember 2003, EFG 2004, 488, angefochten mit Revision zum BFH Az.: VI R 4/04; FG Nürnberg Urteil vom 25. Juli 2001, EFG 2001, 1545; FG Köln Urteil vom 13. Januar 1999, EFG 1999, 599).
  • FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00

    Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche

    d) Die Art. der Fortbildung, nämlich die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben, bringt es mit sich, dass das Erfordernis eines homogenen Teilnehmerkreises im Sinn von Angehörigen einer im Wesentlichen gleichen Berufsgruppe (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 13. Januar 1999 - 4 K 9082/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1999, 599) in den Hintergrund tritt.
  • FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98

    Aufwendungen eines Lehrers für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) Kurs als

    Die Finanzgerichte haben die Kosten für NLP-Kurse unterschiedlich beurteilt (anerkannt, FG Köln EFG 1999, 599 für Dipl.-Sozialpädagogin; ablehnend FG Bad.-Württemberg EFG 1998, 639 für Lehrerin und FG Rhl.-Pfalz EFG 1998, 180 für Arzt).
  • FG München, 20.10.2004 - 1 K 1236/04

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft

    Bei der ebenfalls Werbungskosten bejahenden Entscheidung des FG Köln (Urteil vom 13. Januar 1999 4 K 9082/97, EFG 1999, 599) handelte es sich um den Kursbesuch einer Sozialpädagogin und Leiterin einer Kindertagesstätte.
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 217/00

    Nlp-Kurse einer Sekretärin; Einkommensteuer 1998

    Soweit das Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 25. Juli 2001 III 164/98 (EFG 2001, 1545) und das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13. Januar 1999 4 K 9082/97 (EFG 1999, 599) die Abziehbarkeit von Aufwendungen für nlp-Lehrgänge bejaht haben, beruhen diese Entscheidungen darauf, dass die entsprechenden Veranstaltungen auf die konkreten beruflichen Bedürfnisse der Steuerpflichtigen ausgerichtet waren und das Erfordernis der Homogenität des Teilnehmerkreises jeweils erfüllt war.
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